Personen-Assistance
Dieser Baustein deckt Kosten in Zusammenhang mit einem schweren Unfall, einer Erkrankung oder dem Tod der versicherten Person während der Reise ab. Ebenfalls versichert sind die Überführung einer verstorbenen Person zurück in die Schweiz, die Suche‑, Rettungsaktionen von vermissten Personen oder die Repatriierung. Ebenfalls enthalten sind Kostenvorschüsse, sofern diese vom behandelnden Spital zur Behandlung verordnet wurden.…
Fahrzeug-Assistance
Bei diesem Teil der Reiseversicherung wird die Organisation, Vermittlung und Kostenübernahme bei Notfällen, wie beispielsweise der Pannenhilfe vor Ort, das Abschleppen, ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur, sowie die Bergungskosten des Fahrzeuges versichert.
Annullierungskosten
Unter diesem Punkt ist die Übernahme der Annullierungskosten für gebuchte Reisearrangements, Bahn‑, Flug- oder Schiffsreisen, die Miete von Personenwagen, Ferienwohnungen, Booten oder Campern versichert. Die gedeckte Versicherungssumme kann je nach Anbieter und gewähltem Paket variieren.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung versichert Ihr in die Ferien mitgenommenes Gepäck gegen Risiken wie Diebstahl, Verlust oder Beschädigung bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. In den meisten Fällen ist noch eine Gepäckverspätungsversicherung enthalten, mit welcher Sie als Versicherter im Falle einer verzögerten Ankunft des Reisegepäcks die notwendigsten Dinge kaufen können. Entweder in Form eines vordefinierten Betrages, oder in Form eines festen Prozentsatzes der Versicherungssumme.
Home-Care Service
Hierbei ist die Organisation und Kostenübernahmen für Sofortmassnahmen bis zu einem festen Betrag versichert, falls es an Ihrer Domiziladresse zu einem Notfall kommen sollte; zum Beispiel bei einem Einbruch.
Ersatzreise
Bei Abbruch der Reise infolge ernsthafter Erkrankung, einem schweren Unfall oder aus einer Repatriierung aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit heraus, bezahlt dieser Baustein das vor der Abreise gebuchte und bezahlte Reisearrangement bis zu einer im Voraus definierten Versicherungssumme.
Reise-Rechtsschutz im Ausland
Falls Sie auf Ihrer Reise mit Schadenersatzansprüchen und der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen konfrontiert werden, hilft Ihnen die Reise-Rechtsschutzversicherung weiter. Oftmals unterscheidet sich die Versicherungssumme zwischen Europa und dem Rest der Welt massiv.
Karten und Sperrservice
Wenn Ihre Bank‑, Post‑, Kredit‑, oder SIM-Karte auf Ihrer Reise gestohlen wird oder abhandenkommt, haben Sie mit diesem Baustein eine 24-Stunden Hotline zur Verfügung, um alle gestohlenen Karten auf einen Schlag sperren zu lassen. Ebenso werden Ihnen die Karten kostenlos ersetzt. Zu beachten ist, dass die Karten einmalig bei Ihrem Versicherer registriert werden müssen.
Selbstbehalt Ausschluss bei Mietfahrzeugen
Häufig sind die Selbstbehalte bei Mietfahrzeugen fix gesetzt höher als üblich. Mit dem Zusatzbaustein wird Ihnen der Selbstbehalt im Falle eines Kollisionsschadens am Mietfahrzeug abgenommen, bei einem Diebstahl des Mietfahrzeuges kommt die Deckung ebenfalls zum Tragen. Die Versicherungssumme hat oftmals eine betragliche Begrenzung, daher ist auch immer die Höhe des jeweiligen Fahrzeugwertes zu beachten. Vorsicht ist geboten bei Taxis, Fahrschulfahrzeugen oder gewerblich genutzten Fahrzeugen – diese sind ausgeschlossen.
Was wird von der Deckung der Reiseversicherung ausgeschlossen?
In der Regel sind Unruhen aller Art, sowie Natur- oder Umweltkatastrophen, Epidemien, Pandemien, kriegerische und terroristische Ereignisse ausgeschlossen. Ausnahmen hierbei sind die Annullierungskosten sowie der Rechtsschutzbaustein.
Atomare Unfälle ungeachtet der Ursache
Versicherte Ereignisse, die bei Reisebuchung bereits eingetreten waren oder deren Eintritt bei der Buchung der Reise bereits erkennbar waren. Ebenfalls ausgeschlossen sind sämtliche Teilnahmen an Rallyes, Rennen, Trainingsfahrten, Wettfahrten mit Motorfahrzeugen sowie Schiffen oder ähnlichem. Bei der Annullationskostenversicherung sind grundsätzlich Geschäftsreisen ausgeschlossen. Falls private mit geschäftlichen Reisen verbunden werden, wird die Leistung anteilsmässig am privaten Teil der Buchung zurückerstattet. In der Reisegepäckversicherung hat man keinen Versicherungsschutz, wenn die Schäden auf behördliche Verfügung zurückzuführen sind, oder die Schäden durch Temperatur/Witterungseinflüsse verursacht wurden. Ebenso entfällt der Versicherungsschutz, wenn es sich um Schäden handelt, die durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes, natürliche Abnutzung, mangelhafte Verpackung oder Ungeziefer verursacht wurden.