Krankenkasse

Die Krankenversicherungen schützt Sie vor bösen finanziellen Überraschungen — egal ob im In- oder Ausland sowie bei Krankheit und Unfall!

Mit wenigen Klicks können Sie Ihr gewünschtes Versicherungensangebot vergleichen und das passende gleich abschliessen.

Ihre Vorteile

Schnell und einfach
Alle Anbieter im Vergleich
Kostenlos und unverbindlich

Obligatorische
Krankenpflegeversicherung
nach KVG

Ab Geburt oder Zuzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG abzuschliessen. Während dieser Zeit sind Sie bereits versichert. Sie können Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Krankenkassen frei wählen.

Jeder Versicherte zahlt monatlich eine Prämie an die Krankenkasse. Die Prämienhöhe variiert von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton. Für Kinder (0–18 Jahre) und Junge Erwachsene (19–25) gelten tiefere Prämien. Personen mit geringen finanziellen Mitteln haben u.U. Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Im Krankheitsfall geht zudem ein Teil der Behandlungskosten zu Lasten der Versicherten. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise, dem Selbstbehalt und einem Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes.

Franchise

Ab Geburt oder Zuzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG abzuschliessen. Während dieser Zeit sind Sie bereits versichert. Sie können Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Krankenkassen frei wählen.

Selbstbehalt

Von den verbleibenden Behandlungskosten (wenn Franchise erreicht) bezahlen Sie 10 Prozent selbst. Dieser so genannte Selbstbehalt beträgt jedoch pro Jahr maximal CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Wenn Sie Prämien sparen möchten, können Sie Ihre Franchise (CHF 500, 1000, 1500, 2000 & 2500) freiwillig erhöhen.…

Spitalbeitrag

Der Beitrag beträgt CHF 15 pro Spitaltag. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, die für Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligung bezahlen, zahlen keinen Spitalbeitrag.

Leistungen im Detail

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt grundsätzlich die Untersuchung und die Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert ausführlich über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung.

Alternative
Versicherungsmodelle in der
Grundversicherung

Leistungen der Krankenkasse

Die Leistungen der Grundversicherung sind im KVG und KVV genau festgelegt und bei allen Krankenkassen identisch Die Leistungen sind gesetzlich detailliert geregelt. Es besteht ein Leistungskatalog, welcher durch die Versicherer nicht verändert werden darf. Prämisse: Die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Grundsatz: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gilt grundsätzlich nur in der Schweiz. Ausnahmen:

Deckungen

Die Grundversicherung übernimmt die Leistungen, die der Diagnose, Behandlung und ihrer Folgen dienen bei:​

Krankenzusatzversicherungen
nach VVG

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung nach ist freiwillig und die Krankenversicherungen sind – im Gegensatz zur Grundversicherung – nicht verpflichtet, Sie in die gewünschte Versicherung aufzunehmen. Die Krankenversicherungen können die Prämien zudem von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand oder von Ihrem Geschlecht abhängig machen. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung verlangen die Krankenkassen, dass Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Zu welchen Bedingungen Sie in die gewünschte Versicherung aufgenommen werden, hängt von diesen Fragen zu Ihrer Gesundheit ab. Füllen Sie den Fragebogen wahrheitsgetreu aus. Falls Ihre Angaben falsch sind, kann die Krankenkasse auch im Nachhinein Vorbehalte anbringen oder Sie aus der Versicherung ausschliessen

Beim Abschluss zu beachten

Zusatzversicherungen werden oftmals nicht als Einzelleistungen, sondern in Paketen angeboten. Wenn Sie sich also für den Abschluss einer Zusatzversicherung entscheiden, dann stellen Sie sicher, dass Sie für eine Leistung nicht doppelt versichert sind. Bei zusätzlichen Reiseversicherungen (bei Überseereisen oft sinnvoll) prüfen Sie, ob Sie nicht bereits über die Kreditkarte, einen Reise-Schutzbrief oder Ähnliches versichert sind.

Bei einer Kündigung zu beachten:

Überlegen Sie sich vor der Kündigung von bereits bestehenden Zusatzversicherungen gut, ob die Versicherung wirklich nicht mehr gebraucht oder gewollt ist, denn eine erneute Aufnahme in die entsprechende Zusatzversicherung ist nicht gewährleistet (z.B. wegen schlechterem Gesundheitszustand). Informieren Sie sich zudem über die geltenden Kündigungsfristen.

Ambulantversicherungen

Ambulantversicherungen bezahlen Beiträge an präventive Gesundheitsmassnahmen wie Fitness oder Rauchentwöhnung. Dazu werden Beiträge bezahlt an nicht kassenpflichtige Medikamente, Notfalltransporte, zahnärztliche Eingriffe, Sehhilfen und vieles mehr.

Komplementärversicherung

Die Komplementärversicherung bezahlt Beiträge an diverse alternative Behandlungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie.

Spitalzusatzversicherungen

Mit einer Spitalzusatzversicherung entscheiden Sie sich für mehr Freiheit bei der Wahl Ihres Spitals und des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin – mit der Wahl von halbprivat, privat oder einem Flexmodell.

Zahnversicherung

Zahnbehandlungen, Zahnkontrollen und Dentalhygiene werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Umso wichtiger ist eine Zahnversicherung, welche die Behandlungskosten übernimmt.

Deckungen

Ambulantversicherung:
Komplementärversicherung:
Spitalzusatzversicherung:​
Zahnversicherung:

Deckungen

Ambulantversicherung:
Komplementärversicherung:
Spitalzusatzversicherung:​
Zahnversicherung:

Generelle Ausschlüsse:
Was zahlt Ihre Krankenkassenversicherung nicht?

Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Krankenkassenversicherung nicht?

Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.

Was sagen unsere Kunden?


Qua­ris — ein Part­ner für alle Fäl­le
Chan­tal Gal­la­dé
Qua­ris über­prüft regel­mäs­sig unse­re Ver­si­che­rungs­kon­di­tio­nen und ana­ly­siert unser Risi­ko­pro­fil. So sind wir zum bes­ten Preis-/Leis­tungs­ver­hält­nis ver­si­chert und dür­fen zudem eine ein­wand­freie und kom­pe­ten­te Bera­tung genies­sen.

Einfach nur Top
Rageth Cla­va­detscher
Mit Qua­ris habe ich einen Part­ner gefun­den, der mich in allen Ver­si­che­rungs­fra­gen kom­pe­tent berät und mich in allen Ver­si­che­rungs­be­lan­gen voll­um­fäng­lich unter­stützt.

Einmal Quaris – immer Quaris!
Bruno Weber
Gute Sache, scha­de nur, dass ich so spät von Qua­ris erfah­ren habe. Ich hät­te viel Geld spa­ren kön­nen.

Sehr Kompetent!
Marc Bochs­ler
Die gute Bera­tung und Zuver­läs­sig­keit der Qua­ris ist in allen Belan­gen per­fekt! Ich kann Qua­ris nur emp­feh­len

Top Beratung bei Quaris!
Amélie Galladé
Dank Quaris bin ich während meiner Ausbildung und dem Einstieg in den Arbeitsmarkt stets optimal versichert. Dabei geniesse ich individuelle, bedürfnisorientierte und unkomplizierte Beratung.
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