UVG
Diese Versicherung schützt Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen
Folgen eines Unfalls.
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Unfallversicherung nach UVG
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unfallversicherung deckt Schäden, die entstehen, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Ihre Leistungen beinhalten medizinische Behandlung und finanzielle Unterstützung. Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und — krankheiten tragen die Arbeitgebenden. Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitnehmenden. Die Arbeitgebenden schulden den gesamten Prämienbetrag, wobei sie den Anteil der Arbeitnehmenden von deren Lohn abziehen. Die Prämien sind unterschiedlich hoch nach Einkommen des Versicherten und nach Art des Betriebes.
Wer ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Selbständigerwerbende und nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und —
männer, Kinder, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen sich im
Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.


Leistungen
Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, d.h. bei Unfällen in der Freizeit. Sie erhalten über die Unfallversicherung auch Leistungen wie Taggelder und Renten. Maximal versichert ist ein Verdienst von 148’200 CHF.
Wichtig
Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert (Achtung: Unfalldeckung der Krankenversicherung nicht sistieren!). Dabei gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

Kollektivgesellschaften:
Für Personal obligatorisch — Inhaber kann sich privat (Krankenversicherung) oder über die Firma versichern
GmbH & AG:
Für Personal obligatorisch
Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Unfallversicherung nicht?
Zu den allgemeinen Ausschlüssen gehören:
- Körperliche Schäden, welche absichtlich herbeigeführt wurden
- Körperliche Schäden, welche bei einem Verbrechen entstanden sind
- Körperliche Schäden, welche bei Wagnis entstanden sind

Mit Quaris habe ich einen starken Partner an meiner Seite
Dr. Peter Westhoff
Vor Jahren entwickelte sich meine Augenpraxis in ein KMU mit mehreren Angestellten. Um in allen Versicherungsfragen den Überblick behalten zu können, haben wir uns vor langer Zeit zur Zusammenarbeit mit Quaris Broker Services AG in Wallisellen entschieden. Sollten wir eine Versicherungsangelegenheit auf dem Tisch haben, übernimmt unsere Bezugsperson bei Quaris sofort diese Arbeit und erledigt sie unverzüglich und kompetent.

Wir konzentrieren uns auf unsere Kunden – Quaris auf unser Versicherungsportfolio
Kevin Gammeter — CEO Sefiltec AG
Durch die Zusammenarbeit mit der Quaris können wir uns auf das Wesentliche in unserem Tagesgeschäft konzentrieren. Angelegenheiten rund um unser Versicherungsportfolio können wir nun mit gutem Gewissen Quaris übergeben.

Ehrlich und fundiert.
Dr. Robert Wegener
Durch die ehrliche und fundierte Beratung von Gregor Houdek konnten wir in den vergangenen Jahren unser Versicherungsportfolio optimieren. Unsere Bedürfnisse wurden dabei immer berücksichtigt.

Damit alles im trockenen bleibt
Timon Lezius
Mit Quaris haben wir einen Partner an unserer Seite, der unsere Anliegen versteht. Als KMU achten wir auf absolute Neutralität, was uns Quaris bedingungslos bietet.