Gebäudehaftpflicht
Diese Versicherung bewahrt Ihr Unternehmen vor finanziellen Folgen durch Haftpflichtschäden.
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Gebäudehaftpflicht
Bei der Geschäftssachversicherung handelt es sich dabei faktisch um eine Hausratversicherung für Unternehmen. Wie auch in der Hausratversicherung sind bei der Geschäftssachversicherung alle beweglichen Gegenstände im Unternehmen versichert. Bei der Frage, was alles unter beweglichen Gegenständen verstanden wird, hilft folgende Gedankenstütze: Stellt man zum Beispiel das Gebäude mit dem Warenlager eines Unternehmens auf den Kopf, alles was dann herunterfällt sind bewegliche Sachen (Mobilien).
Fest eingebaute Sachen gehören zur Einrichtung des Gebäudes und sind nicht über die Geschäftssachversicherung gedeckt, sondern über die Gebäudeversicherung. Grundsätzlich deckt die Geschäftssachversicherung Schäden, die durch die vier Versicherungs-Grundgefahren Feuer (inkl. Elementärschäden), Wasser, Diebstahl und Glasbruch entstanden sind. Je nach Versicherungslösung bzw. Versicherungsprodukt der Versicherer kann eine Sachversicherung nur eine, zwei, drei oder gleich alle Grundgefahren beinhalten. Das ist jeweils vom Bedürfnis des Kunden abhängig.
Was deckt die Versicherung
ab?
Die Gebäudehaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Schäden, die aufgrund des Gebäudeeigentums verursacht werden. Grundsätzlich versichert sie Forderungen gegenüber dem Eigentümer des Hauses. Folgende Risiken werden durch die Versicherung abgedeckt:
- Forderungen aus gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, die durch die Immobilie bzw. das Grundstück geschädigt wurden
- Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
- Weitere Kosten, wie beispielsweise Schadenverhütungskosten

Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Gebäudehaftpflicht
Versicherung nicht?
- Schäden an Motorfahrzeugen, welche sich im entsprechenden Gebäude befinden
- Durch Stauseen verursachte Überschwemmungen
- Rückstau von Wasser aus der Kanalisation
Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.

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