Betriebshaftpflicht
Für Gewerbebereibende und industrielle Unternehmen, Freiberufler und Handwerker, um Haftpflichtrisiken abzudecken. Teilweise gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.
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Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ähnlich aufgebaut, wie die Privat-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass sie ebenso für Schäden haftet, die einem Dritten durch betriebliche Aktivitäten entstanden sind. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden allerdings keine Privatpersonen versichert, sondern Unternehmen, Gewerbetreibende und Handwerker. Generell ist der Abschluss einer Betriebshaftversicherung freiwillig.
Schäden können im betrieblichen Zusammenhang vor allem durch das Personal entstehen, deshalb ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Unternehmer, sondern auch die gesamte Belegschaft und das Unternehmen durch die Betriebshaftpflichtversicherung gegen mögliche Haftpflichtrisiken abgesichert. Allerdings werden Schäden, die in der Freizeit der Mitarbeiter verursacht werden, nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt – hierfür gibt es dann wiederum die Privathaftpflichtversicherung.
Was deckt die Versicherung
ab?
Die Haftpflichtversicherung für Gebäude bietet einen umfassenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Schäden, die aufgrund des Gebäudeeigentums verursacht werden. Grundsätzlich versichert sie Forderungen gegenüber dem Eigentümer des Hauses. Folgende Risiken werden durch die Versicherung abgedeckt:
- Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
- Weitere Kosten, wie beispielsweise Schadenverhütungskosten


In welchen Fällen greift die
gewerbliche Haftpflicht?
Damit Betriebe auch im Schadensfall auf der sicheren Seite sind, bietet die Betriebshaftpflichtversicherung umfassenden Versicherungsschutz in folgenden Situationen:
- Personenschäden: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, wie Verletzung, Tötung oder sonstige Gesundheitsschädigung.
- Sachschäden: Hierunter fallen Schadenersatzansprüche wegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, wofür der Gebäudeeigentümer haftet.
Besonderheiten der
Betriebshaftversicherung
Kurz und bündig: Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung gehört in jedem Unternehmen zum Grundbedarf an Versicherungen. Die Risiken unterscheiden sich stark von Branche zu Branche. Daher ist vor Versicherungsabschluss eine genaue Risikoanalyse wichtig.
Folgende Risiken können abgedeckt werden:
- Anlagerisiko : Schäden, die aus der Haftpflicht als Eigentümer oder Mieter von Geschäftsimmobilien entstehen. Beispiel: Vom Betriebsgebäude löst sich ein Ziegel und beschädigt ein parkiertes Auto.
- Betriebsrisiko : Schäden, die aus betrieblichen Abläufen entstehen. Beispiel: Bei der Auswechslung der Waschmaschine beschädigt ein Monteur die Kücheneinrichtung, die in der Folge ersetzt werden muss.
- Produktrisiko : Schäden durch Konstruktions- oder Entwicklungsfehler von Produkten. Beispiel: Ein Kaffeemaschinenbauteil der eigenen Produktlinie sorgt für Überhitzung, was zu Bränden führen kann.
Daneben lassen sich verschiedene Sonderrisiken einschliessen. Von der Betriebshaftpflicht nicht gedeckt ist dagegen der Schaden, der einem Unternehmer oder seiner Familie selbst entsteht.

Deckungen
Die Grunddeckung umfasst normalerweise Sach- und Personenschäden von Dritten. Wie zum Beispiel in der Eigenschaft als:
- Tierhalter
- Familienhaupt
- Mieter
- Velofahrer und E‑Bikefahrer bis 25 km/h
Neben der Grunddeckung können Sie folgende Zusatzdeckungen wählen:
- Führen fremder Motorfahrzeuge
- Jäger
- Schütze im Sportschützenverein
Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht?
- Ansprüche aus Schäden des Versicherungsnehmers
- Ansprüche im Zusammenhang mit allmählich entstandenen Umweltschäden
- Ansprüche im Zusammenhang mit besonderen Produkten oder Stoffen
- Ansprüche im Zusammenhang aus nicht richtiger Vertragserfühlung
Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.

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