Berufshaftpflicht
Zur Ausübung bestimmter Berufe obligatorisch (Arzt, Anwalt, Versicherungsvermittler, Architekt, …), da mögliche Fehlberatungen zu erhöhten Vermögensschäden führen können.
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Berufshaftpflicht
Für die Bewilligung zur Ausübung gewisser Berufe (zum Beispiel: Versicherungsvermittler, Ärzte, Rechtsanwälte und weitere) ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Es bestehen nicht nur eidgenössische Obligatorien, sondern auch kantonale. Wir beraten Sie gerne zu den Gegebenheiten in Ihrem Beruf und Ihrem Wohnkanton.
Was wird durch die
Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt?
Bei allfälligen Ersatzansprüchen eines Geschädigten an den Schädiger bestehen die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung einerseits aus einer Entschädigung berechtigter Ansprüche, andererseits auch aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz).
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen sowohl für Vermögensschäden als auch für Personen- und Sachschäden. Je nach Berufsgruppe unterscheidet sich der Umfang der Deckung stark.
Die Berufshaftpflichtversicherung wird von den Versicherungsgesellschaften für einzelne Berufsgruppen “massgeschneidert” und weist deswegen grosse Deckungsunterschiede auf. Grundsätzlich werden Haftpflichtansprüche versichert, die als Folge von Sorgfaltspflichtverletzungen resultieren:
- Fehlerhafte Beratung : Unsorgfältige Auftragserledigung (z.B. fehlende und/oder falsche Aussagen in der Beratung für Versicherungsprodukte)
- Verlust von Dokumenten: Fristversäumnisse (z.B. Verwirkung des Rechts auf Rückforderung von Abgaben)Fehler in der Prozessführung, Buchhaltung, Analyse (z.B. Nichtanzeigen einer Überschuldung, Falsche Darstellung des Eigenkapitals) Weitere durch die Beratung verursachte Schäden


Was ist in der Regel
ausgeschlossen?
Versicherungsvermittler Ein Versicherungsvermittler versäumt den Kündigungstermin der bestehenden Versicherung. Sein Versicherungskunde ist nun doppelt versichert und erleidet aufgrund der nicht eingeleiteten Kündigung finanziellen Schäden im Umfang von mehreren tausend Franken. Die Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf, da es sich hier um eine klassische Sorgfaltspflichtverletzung handelt.
Vermögensschadenversicherung
Zusätzlich ist auch eine Absicherung gegen Vermögensschäden möglich. Je nach Berufsgruppe kann der Umfang dieser Deckung stark variieren. Diese Deckung wird von den Versicherungsgesellschaften für einzelne Berufsgruppen “massgeschneidert” und weist deswegen grosse Deckungsunterschiede auf. Die versicherten Haftpflichtansprüche verstehen sich analog den oben genannten Haftpflichtansprüchen, die aus Sorgfaltspflichtverletzungen resultieren.


Schadenbeispiel
Kurz und bündig:
Angehörige einiger Berufe wie z.B. Ärzte, Autogaragenbetreiber oder Architekten müssen eine obligatorische Berufshaftpflicht-Versicherung abschliessen. Sie deckt ihre speziellen Risiken in der Ausübung ihres Berufs ab.
Kollektivgesellschaften:
Für einige Branchen obligatorisch
GmbH & AG:
Für einige Branchen obligatorisch
Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Berufshaftversicherung nicht?
- Kein Anspruch besteht für Ansprüche aus Dienstleistungen technischer Art
- Kein Anspruch besteht für Ansprüche besteht für vertragliche Haftung
- Kein Anspruch besteht aus Beratungen ohne die entsprechenden nötigen Befähigungen
- Kein Anspruch besteht für Forderungen von Mitversicherten
Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.

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